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Aktuelles Anschreiben an den LWV
Anlässlich der aktuellen Entwicklung beim Landeswohlfahrtsverband, mit einem Bruch der bisherigen Koalition und neuen Zuständigkeiten für die Eingliederungshilfe, hat sich der AKAB e.V. entschieden einen Brief an die Fraktionen im LWV zu schicken.
Hier bieten wir erneut die Bereitschaft an, uns an der Weiterentwicklung zur Umsetzung des BTHG zu beteiligen. Der Sichtweise und auch der Fachlichkeit von den Profis vor Ort wird aus unserer Sicht bisher zu wenig Beachtung geschenkt.
Das Schreiben findet ihr hier:

Fachtagung gemeinsam mit dem Landesverband der Lebenshilfe
Am 22.11.2024 fand die erste gemeinsame Veranstaltung mit dem Landesverband der Lebenshilfe statt. Die Veranstaltung war außerordentlich gut und von gemischtem Publikum besucht.
Es gab Vorträge aus verschiedenen Bereichen mit anschließnenden Diskussionsrunden. Professionell moderiert wurde das ganze von einer ehemaligen Moderatorin der Hessenschau. Die Veranstaltung war insgesamt sehr lebhaft und kurzweilig.
Somit ein gelunger Start für die erste gemeinsame Fachtagung auf der hoffentlich die Fortsetzung folgt.

AKAB hat neuen Vorstand gewählt!
Auf der Fortbildung am 11.11.24 mit anschließender Mitgliederversammlung hat der AKAB e.V. einen neuen Vorstand gewählt.
Herwig Selzer, Gründungsmitglied und langjähriger Vorsitzender ist von seinem Amt zurückgetreten bleibt uns aber als Beisitzer im Vorstand erhalten. Auf ihn folgt der bisherige Stellvertreter Stefan Eich. Als neuer Stellvertretender Vorsitzender wurde Markus Grothe gewählt.
Ebenfalls wurden zwei neue Beisitzer in den Vorstand gewählt. Wo mit Talena Franz nun endlich wieder eine Frau das Team bereichert und mit Veit Lattermann der Bereich der kirchlichen Vertreter Berücksichtigung findet. Komplettiert wird das damit sieben köpfige Vorstandsteam durch den ebenfalls neugewählten Kai Kunz und das zweite Gründungsmitglied Jürgen Süß.
Das Bild zeigt die erste Vorstandsklausur am 20.01.2025 in Gießen.
Reaktionen auf die Aktion „besondere Wohnformen“
Zusammenarbeit mit Landesverband Lebenshilfe und Sozialministerium. Interesse und gute Gespräche mit SPD, Grüne und Linke. CDU bietet Gespräch an. Kalte Schulter von Paritätischen, LWV und LAG-Wohnen.
Der AKAB hat in einer Mitgliederversammlung beschlossen, die Situation der besonderen Wohnformen intensiver zu beleuchten und auf Probleme hinzuweisen.
Dazu haben wir einen Brief an politisch Verantwortliche, dem Landeswohlfahrtsverband, dem Paritätischen in Hessen und der LAG Wohnen verfasst.
Weiterhin wurde beschlossen, dass zur AFD kein Kontakt aufgenommen wird.
Somit wurden neben dem Sozialminister Kai Klose auch die sozialpolitischen Sprecher der übrigen im Landtag vertretenen Parteien angeschrieben.
Politiker*innen interessiert (... hier weiter lesen)
Sonnen- und Schattenseiten beim „mobilen Arbeiten“
Mit der Corona-Pandemie erfährt das Thema der Digitalisierung der Arbeitswelt eine neue Dringlichkeit. Zahlreiche Arbeitsplätze wurden aufgrund der eingeführten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie und dem verordneten Lockdown in den heimischen Bereich ausgelagert.
Die Rede ist vom „Home Office“, das „Arbeiten von zu Hause“, in der Regel mittels PC und einer Datenleitung auf den betrieblichen Server. Neben dem „Home Office“ im strengen Sinne, hat das Arbeiten von Unterwegs mit dem Ausbau der digitalen Techniken – nicht erst mit der Corona-Krise – Einzug in unser Arbeitsleben gehalten. In Abgrenzung zum „Home Office“, wird hier von „Mobiler Arbeit“ gesprochen, die nicht notwendigerweise zu Hause, sondern vor allem ortsungebunden stattfinden kann.
Dahinter verbirgt sich durchaus auch ein rechtlicher Unterschied. Mit „Home Office“ ist ein beruflich genutzter Büroraum in den eigenen vier Wänden gemeint. Hier gilt die Arbeitsstättenverordnung, nach der Schutzbestimmungen hinsichtlich möglicher Gesundheitsgefährdungen eingehalten werden müssen. „Mobile Arbeit“ hingegen kann potentiell überall stattfinden (beim Kunden, im Café, Zug, Hotel oder am Küchentisch) und ist aufgrund der digitalen Vernetzung mittels Smartphone & Co zunehmend auch im Bereich der Büro- und Wissenstätigkeit verbreitet. Die Mobilität der Daten hat das ortsgebundene Büro (scheinbar) obsolet gemacht. Das Führen von beruflichen Telefonaten oder die Bearbeitung von Emails und Dateien findet in der virtuellen Umgebung statt. Regelungen zum Gesundheitsschutz wirken hier jedoch kaum, da sie nur schwer zu kontrollieren sind.
Aktuell gibt es eine Gesetzesinitiative aus dem Arbeitsministerium, nach der Beschäftigte ein Anspruch auf „Mobiles Arbeiten“ eingeräumt werden soll. Als Begründungszusammenhang wird ein Gewinn an Selbstbestimmung und Flexibilität der Beschäftigten benannt. Damit soll auch dem veränderten Bedürfnis nach einer besseren Vereinbarkeit von Arbeits- und Privat- bzw. Familienleben Rechnung getragen werden. Ähnliche Forderungen wurden bereits 2015 seitens der Gewerkschaften im Rahmen der Initiative „Arbeiten 4.0, Gute digitale Arbeit“ aufgestellt.
Mobiles Arbeiten ist aus der heutigen Arbeitswelt nicht mehr weg zu denken. Hinsichtlich der Organisation des Familienlebens und der Kinderbetreuung bietet sie deutlich mehr Flexibilität. Beruf und Familie lassen sich im Alltag besser vereinbaren. Dennoch gibt es auch Schattenseiten. Mit der permanenten Verfügbarkeit der Daten findet auch eine Entkopplung von Raum und Zeit statt, so resümieren Mattias Ruchhöft und Matthias Wilke vom dtb (Datenschutz- und Technologieberatung). Das hat Auswirkungen auf den Arbeitsprozess. So ist die sofortige Bearbeitung einer Aufgabe zumindest technisch jederzeit möglich; das impliziert allerdings auch eine permanente Verfügbarkeit der Beschäftigten, womit eine Entgrenzung der Arbeit einhergehen kann.
Aus Sicht der Arbeitnehmervertretung ergeben sich im Zusammenhang mit „Mobiler Arbeit“ zahlreiche Handlungsfelder. So sind beispielsweise Regelungen zur Einhaltung der Arbeitszeiten ebenso wie die Frage der ständigen Erreichbarkeit zu klären. Insgesamt werden viele Themen des präventiven Gesundheitsschutzes unter den Bedingungen der „Mobilen Arbeit“ neu zu bewerten sein. Das Mittel der Gefährdungsbeurteilung kann hier sicherlich praktische Hilfestellung leisten.