Politik

AKAB geht in die Offensive/ Reaktionen auf die Aktion „besondere Wohnformen“

 

Zusammenarbeit mit Landesverband Lebenshilfe und Sozialministerium. Interesse und gute Gespräche mit SPD, Grüne und Linke. CDU bietet Gespräch an. Kalte Schulter von Paritätischen, LWV und LAG-Wohnen.

Der AKAB hat in einer Mitgliederversammlung beschlossen, die Situation der besonderen Wohnformen intensiver zu beleuchten und auf Probleme hinzuweisen.
Dazu haben wir einen Brief an politisch Verantwortliche, dem Landeswohlfahrtsverband, dem Paritätischen in Hessen und der LAG Wohnen verfasst.

 

Weiterhin wurde beschlossen, dass zur AFD kein Kontakt aufgenommen wird.

Somit wurden neben dem Sozialminister Kai Klose auch die sozialpolitischen Sprecher der übrigen im Landtag vertretenen Parteien angeschrieben.

 

Politiker*innen interessiert

Es gab Rückmeldungen von SPD, CDU, Grünen und Linkspartei. Die FDP zeigte keine Reaktion.

Mit der SPD hatten wir einen Online Termin mit 4 Landtagsabgeordneten, voran Frau Lisa Gnadl. Hier rückten schnell die Themen Qualifizierung und Fachkräftesicherung in den Fokus. Die Atmosphäre war sehr konstruktiv und respektvoll. Unsere Anliegen waren den Politikern teilweise bekannt.

Frau Sylvia Brünnel von den Grünen hat in einem Online Termin auf geltendes Recht verwiesen. Die Rahmenbedingungen können nicht von den Einrichtungsträgern ignoriert werden. Daher muss der Landesrahmenvertrag zur Anwendung kommen. Interessiert wurde nach Nachbesserungen gefragt. Unsere Kritik ging in die Richtung, dass man die Komplexität reduzieren muss. Komplizierte und sehr kleinteilige Regelungen führen zu mehr Bürokratie und zu weniger Leistungen. Dies wurde von Frau Brünnel als Nachvollziehbar aufgenommen.

Die Vertreterin der Linkspartei Frau Christiane Böhm zeigte sich ebenfalls sehr interessiert. Sie hat angeboten, an den hessischen Landtag eine kleine Anfrage zu richten, wenn wir einen konkreten Vorschlag dazu machen.

Für die CDU nahm Frau Claudia Ravensburg mit uns Kontakt auf. Frau Ravensburg verwies auf eine Arbeitsgruppe im hessischen Sozialministerium. „Fachkräftesicherung in der Eingliederungshilfe“, dazu später mehr. Weiter wollte sie den Brief an die CDU Fraktion im LWV weiterleiten, die dies dann in der Verbandsversammlung thematisieren soll. Es wurde aber auch klar auf die kommunale Zuständigkeit hingewiesen. Ein persönlicher Kontakt wurde uns zugesagt, allerdings erst zur neuen Legislaturperiode Anfang nächsten Jahres.

LAG Wohnen spricht dem AKAB Mandat ab

Mit 3 Vorstandsmitgliedern der LAG fand ein sehr vielversprechender Online Termin statt. Von einem Vertreter der LAG wurde die Idee geäußert, einen gemeinsamen Fachtag durchzuführen.

Leider hat der Vorstand der LAG im Nachgang, eine Zusammenarbeit mit dem AKAB erstmal abgelehnt, da wir aus ihrer Sicht kein Mandat haben und wir nur wenige Einrichtungen vertreten. Die Interessenvertreter sollten sich an ihre Geschäftsführungen wenden. Wir haben darauf geantwortet und uns natürlich auch weiterhin als Gesprächspartner angeboten.

LWV und Paritätischer sehen keinen Handlungsbedarf

Vom LWV erhielten wir eine Antwort von Maren Grimm. Der Landesrahmenvertrag 3 regelt die Abkehr von der angebotsorientierten Finanzierungssystematik hin zu einer personenzentriert ausgestalteten Unterstützungsleistung. Aus Sicht des LWV, sind die Personalbemessungsgrundlagen darin auskömmlich. Zurzeit besteht kein Handlungsbedarf. Zu gegebener Zeit wird ggf. geprüft, ob Anpassungen notwendig sind.

Bereits im Vorfeld der Aktion, gab es einen Kontakt zu Frau Roth vom Paritätischen in Hessen. Für den Verband gibt es keinen Handlungsbedarf, da der Landesrahmenvertrag gerade erst abgeschlossen und nun umgesetzt werden müsse. Hier war zu spüren, dass Frau Roth eine Zusammenarbeit mit Arbeitnehmervertreter*innen kritisch sieht, da der Paritätische Arbeitgeber vertritt.

Unerwartete Bündnisse

Es gab aber eine Anfrage aus dem Sozialministerium zur Mitarbeit an einer Arbeitsgruppe zum Thema Qualifizierung in der Eingliederungshilfe. Wir gehen davon aus, dass es sich um die Arbeitsgruppe handelt, von der auch Frau Ravensburg von der CDU sprach. Ein erster Termin ist der 16.10.23 Der AKAB kann 2 Berater in diese Arbeitsgruppe entsenden. Dies werden vorerst Stefan Eich und Markus Grothe sein.

Und es gibt eine interessante Anfrage des Landesverbandes der Lebenshilfe in Hessen bzgl. einer Zusammenarbeit.

Hierzu haben wir uns online mit Vertretern des Landesverbandes getroffen. Dieser Austausch mit Herrn Mühlberger (Geschäftsführer Landesverband der Lebenshilfe) Herrn Andreas Beck (LH Wetterau) und Frank Strotmann (LH Limburg) war sehr überraschend und sehr konstruktiv. Herr Beck und Herr Strotmann sind Geschäftsführer von Lebenshilfeeinrichtungen. Es gab einen sehr offenen Austausch über die Problemstellungen und eine hohe Übereinkunft bei Fragen des Fachkräftemangels und der Probleme die sich aus den Landesrahmenverträgen ergeben.
Die Lebenshilfe hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Es sollte geklärt werden, wer eigentlich zuständig ist, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Und wie können Betroffene ihre Ansprüche durchsetzen und bei wem. Idee ist, dass durch ein Fachkräftesicherungsgesetz der Sicherstellungsauftrag des Landes entsprechend § 94 Absatz 3 SGB 9, erfüllt werden könne. Dazu soll die Landesregierung bewegt werden.

Hierzu hat der Lebenshilfeverband ein Video veröffentlichen, der die vorgenannten Themen weniger komplex darstellt. Hier wurde uns angeboten, dass wir das Video mit einem Statement unterstützen können, was sich dann aus Zeitgründen leider nicht mehr verwirklichen lies. Das Video sollte noch vor der Landtagswahl veröffentlicht werden.

Doch Möglichkeiten der Zusammenarbeit gibt es zum Beispiel in der oben genannten Arbeitsgruppe des HMS (Fachkräftesicherung) in der auch die Lebenshilfe vertreten ist.

Darüber hinaus wurden Workshops, gegenseitige Teilnahme an Sitzungen etc. ins Auge gefasst.

Zwischenfazit

Bereits jetzt kann man die Aktion des AKAB als erfolgreich bezeichnen.

·        Wir können beratend im Hessischen Sozialministerium in einer Arbeitsgruppe mitarbeiten.

·        Es gibt ein sehr interessantes Bündnis mit dem Lebenshilfe Landesverband. Hier gibt es eine hohe inhaltliche Übereinstimmung. Eher zufällig kam der Kontakt zustande. Die Lebenshilfe war auf der Suche nach Arbeitnehmervertreter*innen und ist zufällig an unseren Brief gelangt.

·        Die politischen Vertreter sind sehr interessiert. Konkrete Vorhaben oder Einflussmöglichkeiten wurden jedoch bislang nicht erarbeitet. (bis auf die Arbeitsgruppe im HSM)

·        Die direkten Beteiligten (Leistungs-, Einrichtungsträger, Paritätischer) sind hier allerdings wenig zugänglich. Einrichtungsträger in Hessen sind durch die LAG vernetzt, ein abgestimmtes Vorgehen wird dort allerdings nicht entwickelt. Der Paritätische und der LWV bestehen auf die Umsetzung des LRV und sehen keinen Handlungsbedarf.

·        Wir konnten unser Thema platzieren, haben Aufmerksamkeit erweckt und bleiben dran.

Unser Ziel war es ja, Gesprächspartner zu finden, die mit uns über die Situation der besonderen Wohnformen sprechen und die mit uns offen nach Lösungen suchen. Das ist uns überwiegend gelungen.
Selbst wenn die direkt Beteiligten momentan mauern, hat unser Anliegen doch für etwas Wirbel gesorgt. Wir werden weiter dranbleiben und mit denen konstruktiv zusammenarbeiten, die mit uns eine bessere Eingliederungshilfe wollen.

„Gute Eingliederungshilfe mit motivierten Beschäftigten“

 

 

Veränderungen durch das BTHG werden sichtbarer

 Dr. Andreas Jürgens (LWV Hessen) und Thomas Bauer (LH Wetzlar-Weilburg) referieren zum BTHG

 

 Alle Abteilungen, „Bundesteilhabegesetz 2020 – Eine erste Zwischenbilanz“ - Das Interesse an der Fortbildungsveranstaltung des AKAB am 22. Januar in der Florentine war riesengroß: Fünfzig Betriebsräte und Mitarbeitervertreter*innen erhielten Infos aus erster Hand.

 

Dr. Andreas Jürgens, Erster Beigeordneter des LWV, vermittelte eine umfassendes Bild zu der Frage, was den Perspektivwechsel „Von der Institution zur Person“ auszeichnet. Personenzentrierung bedeutet in der Konsequenz, dass der Leistungserbringer nur noch als Befehlsempfänger und nicht als Mitgestalter fungiert. Demzufolge ist der Mensch mit Handicap Rechnungsempfänger und nicht mehr der Kostenträger. Deutlich sichtbar ist schon jetzt der steigende bürokratische Aufwand. Die neuen Abrechnungsmodalitäten beim Mittagessen in den Werkstätten-Kantinen gehören beispielsweise genauso dazu wie der Lastschrifteinzug für die Mieten in einer Wohnstätte mit Mahnwesen in Einzelfällen.

 

Ab 2020 gibt es keine Unterscheidung mehr zwischen ambulant, stationär und teilstationär; der Inhalt der Leistungen ist wichtig, nicht mehr die formale Einteilung. Es gilt die strikte Personenzentrierung – mit neuen Anforderungen an das Personal, was die Assistenzleistungen zur selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags betrifft. Natürlich sind auch schon in der Vergangenheit – bundesweit - pädagogische Konzepte zum Tragen gekommen, die den Mensch mit Handicap in den Mittelpunkt gestellt haben. Die Lebenshilfe Gießen mit ihren vielen innovativen Projekten und erfolgreichen Schritten in der Ambulantisierung hat teilweise landes- und bundesweit richtungsweisend agiert; die Lebenshilfekonferenz vom April 2017 hat nicht zufällig das Motto „Auf jeden Einzelnen kommt es an“ gewählt. Dennoch gilt es sich neu auf den Weg zu machen, mit zusätzlichen Anstrengungen.

 

Thomas Bauer, Vorstandsvorsitzender der Lebenshilfe Wetzlar-Weilburg, argumentierte aus Sicht des Leistungserbringers. Zu den Impulsen, die das BTHG mit sich bringt, zählt er die Personenzentrierung durch neue Instrumente, die folgerichtige Auseinandersetzung mit dem eigenen Angebot und den Ausbau des Schutzes vor sexualisierter Gewalt (erweitertes Führungszeugnis; Frauenbeauftragte). Kritik äußerte er an dem reduzierten Dialog zwischen den Akteuren. So sehe das Gesamtplanverfahren keine ausdrückliche Beteiligung der Leistungserbringer vor. Er stellte die Frage in den Raum, ob ihre Rolle zukünftig die eines Dienstleisters (nur) sein soll. Er beendet seinen Vortrag mit dem Imperativ: Wir schaffen das BTHG und das BTHG schafft nicht uns!

 

Durch die zunehmend personenzentrierte Ausrichtung der Leistungen verändern sich Tätigkeiten, Anforderungen und Berufsbilder. Zudem zeichnet sich eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten in vielen Bereichen der Behindertenhilfe aufgrund neuer Assistenzanforderungen ab. Fragen tauchen auf, die mittel- und langfristig zu größeren Problemstellungen führen können, wie beispielsweise die stärkere Durchmischung von Teams mit Fachkräften und Nicht-Fachkräften. Apropos Fachkräfte: Die Gewinnung von neuem qualifizierten Personal gestaltet sich auf allen Ebenen immer schwieriger, mit teilweise unzumutbaren Auswirkungen auf die bereits vorhandene Belegschaft: Für Stellen, die frei bleiben, muss mitgearbeitet werden, die Arbeitsbelastung steigt.

 

Vor den Interessenvertretungen steht die große Aufgabe, die Veränderungen in den Arbeitsbedingungen sorgfältig zu beobachten und selbst innovativ Prozesse anzustoßen. Die Aussage „…dass nichts bleibt, wie es war!“ gilt es im Hinterkopf zu behalten, ohne dabei ängstlich zu erstarren. (HS)

 

 

 

Interessenvertretung in Zeiten der Corona-Pandemie

Große Unterschiede in der Bewältigung der Pandemie erkennbar

 

Die AKAB Mitgliederversammlung traf sich Ende August zum Austausch über die Auswirkungen der Corona-Pandemie. Ca. 30 Kolleg*innen waren in das Bürgerhaus Klein-Linden angereist. Die Corona-bedingte Sitzordnung ähnelte der einer Uni-Klausur: Einzeltische, Abstand voneinander, kein Getuschel.

 

Sehr schnell lebhaft wurde die Diskussion im Erfahrungsaustausch über die vergangenen Monate. Der Lockdown im März hatte innerhalb von wenigen Tagen alle Arbeitsroutinen lahmgelegt. Viele neue Fragen wurden aufgeworfen: wie soll die Tagesstruktur in den Wohnstätten gewährleistet werden; welche finanziellen Auswirkungen hat das Betretungsverbot für die Werkstätten; unter welchen Bedingungen werden die Einrichtungen der Eingliederungshilfe weiterfinanziert; wie können Kolleg*innen vor Ansteckung geschützt werden, wie kommunizieren wir, wenn keine (Betriebsrats-) Sitzungen mehr stattfinden können?

 

Die Folgewochen waren geprägt von belastenden Arbeitsbedingungen. So arbeiteten in den Wohnstätten Kolleg*innen aus anderen Abteilungen mit, die Erfahrungen mit der Einarbeitung und dem Einsatz in Schicht- und Wochenenddienst wurden als z.T. konflikthaft geschildert. Die Sorge vor Ansteckung, die Beschaffung von ausreichender Schutzausrüstung, das Aufstellen von Pandemieplänen und Gefährdungsbeurteilungen beherrschte den Arbeitsalltag. Insgesamt gab es hessenweit erfreulicherweise wenige Corona-Fälle unter Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen.

In einzelnen Einrichtungen wurde Kurzarbeit durchgeführt, auf die der zum 1.April in Kraft getretene TV-Covid angewandt wurde.

 

Sowohl die BR-interne Kommunikation als auch die mit der Geschäftsführung wurde zunehmend auf online oder Telefonkonferenz umgestellt, bei einigen wurde die BR-Arbeit an den Betriebsausschuss delegiert. Das Problem, für Präsenzsitzungen passende Räumlichkeiten zu finden, wird alle weiterhin beschäftigen. Die Beschlussfassung der Vertretungsgremien per Video- oder Telefonkonferenz wurde durch den neuen §129 BetrVG ermöglicht.

 

Der mittlerweile wieder begonnene Anstieg der Fallzahlen war in der Runde im August bereits befürchtet worden. Refinanzierungssorgen und Personalknappheit werden alle Einrichtungen in den nächsten Monaten weiter begleiten.

 

  

„…dass nichts bleibt, wie es war!“

Viel Diskussionsbedarf in Bezug auf die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes

 

Unter diesem Titel trafen sich am 12. und 13. September fast 200 Arbeitnehmer*innen-Vertreter zur ver.di-Fachtagung Behindertenhilfe in Weimar.

 

Das Interesse an der Tagung war selbst für die Veranstalter überwältigend, so dass die ursprünglich geplante Kapazität von 100 Teilnehmer*innen auf 200 Personen aufgestockt werden musste. Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand natürlich das Bundesteilhabegesetz.

 

„Das alte Recht endet am 31. Dezember“, stellte die Politik- und Erziehungswissenschaftlerin Petra Kaps vom Zentrum für Evaluation und Politikberatung (ZEP) klar. Ab dem 1. Januar 2020 müssen Fachleistungen und Leistungen zur Existenzsicherung für Menschen mit Behinderungen getrennt behandelt werden. Das ist insbesondere für stationäre Einrichtungen eine große Herausforderung. Leistungen sollen sich künftig nach den individuellen Wünschen und Bedürfnissen behinderter Menschen richten, nicht nach der Logik von Institutionen. Entsprechend ändert sich die Finanzierung. Weiterhin soll es auch noch billiger werden, so „ganz klar das Interesse der Kostenträger“ erläuterte Kaps.

 

In mehreren Fachvorträgen wurde das Bundesteilhabegesetz aus unterschiedlichen Sichtweisen betrachtet. So kamen hier der Geschäftsführer der Lebenshilfe Niedersachsen Rüdiger Stolz, der Behindertenbeauftragte des Landes Bremen Joachim Steinbrück und der Vorsitzende der Gesamt MAV Bethel Christian Janßen zu Wort. Einig waren sich alle Referent*innen, dass bei den Neuerungen des Bundesteilhabegesetzes die tarifliche Vergütung und die Fachlichkeit für Beschäftigte sichergestellt sein muss. „Wir erbringen hoch qualifizierte Tätigkeiten“, bekräftigte Christine Rapp, Betriebsrätin bei Leben mit Behinderung Hamburg. Die verbreitete Vorstellung, jede/r könne eine solche Arbeit machen, sei falsch.

 

Die Diskussionen im Plenum und in Workshops zeigten, dass in den Einrichtungen der Behindertenhilfe nach wie vor eine große Unsicherheit mit den neuen Bedingungen besteht. Wie die weitere Entwicklung sich gestalten wird, ist weiterhin unsicher. „Wir müssen dranbleiben und insbesondere auf der Länderebene mitgestalten“, so eine zentrale Aussage der Tagung.

 

Verband Paritätischer Arbeitgeber (VPA) hat sich gegründet

 

Hierzu führen wir ein Gespräch mit Jürgen Süß, Betriebsratsvorsitzender im Lebenshilfe-Werk Kreis Waldeck-Frankenberg und Mitglied des Sprecherkreises der ver.di-Fachkommission Teilhabe und Soziale Arbeit in Hessen

 

Die Gründung des neuen Arbeitgeberverbandes in Hessen für soziale Einrichtungen ist vollzogen, wie schätzt du diese Entwicklung ein?

 

Grundsätzlich bewerte ich es positiv, dass durch die Gründung des VPA deutlich wird, dass es soziale Betriebe gibt, die erkannt haben, dass ein Tarifvertrag eine wichtige Grundlage für die Beschäftigung von Arbeitnehmern ist. Gerade unter den Bedingungen des Bundesteilhabegesetzes ist es wichtig, dass sich Betriebe der sozialen Arbeit über Qualität der Arbeit im Wettbewerb begegnen und nicht über Lohnkosten. Hier haben wir aktuell leider schon viel zu viele Beispiele, wo anderes Realität ist. Ambulante Dienste im Bereich der Teilhabe von Menschen mit Behinderung und Jugendhilfe können hiervon ein Lied singen. Dies führt letztendlich nur zu einer Abwärtsspirale bei den Löhnen und Arbeitsbedingungen, weil Kostenträger dies ausnutzen.

 

Also ist die Gründung des neuen Arbeitgeberverbandes aus deiner Sicht ein Schritt nach vorne?

 

Nein, so kann man das nicht sagen. Denn wir haben in der Sozialen Arbeit einen Tarifvertrag, der von vielen Trägern angewendet wird, den Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD). Dieser war über viele Jahre Leitwährung, ist aber leider in den letzten Jahren immer mehr durch betriebliche Regelungen verdrängt worden. Die Anwendung dieses Tarifvertrages ist in sich schlüssig, denn die Sozialen Betriebe erfüllen, in der Regel, staatliche Pflichtaufgaben. Es ist daher nur mehr als richtig, dass die Beschäftigten in diesen Betrieben genauso vergütet werden, wie die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes. Die Gründung des neuen Arbeitgeberverbandes lässt nun den Schluss zu, dass die Zielsetzung nicht die Anwendung des TVöD ist, sondern die Schaffung eines neuen Tarifwerkes, womöglich zu schlechteren Bedingungen. Diese Sichtweise drängt sich auf, da diese Arbeitgeber, die den VPA gegründet haben, ohne Probleme den TVöD übernehmen könnten, am saubersten durch die Mitgliedschaft im kommunalen Arbeitgeberverband.

 

Also ist die neue Entwicklung durchaus mit Vorsicht zu genießen.

 

Ja natürlich. Gerade zum Beispiel bei den Arbeitszeitregelungen scheint es bei den Trägern den Bedarf nach neuen, flexiblen Regelungen zu geben. Aus meiner Sicht, in Unkenntnis der Rechtslage. Denn faktisch kann kein Tarifvertrag Dinge anders regeln, als dies in Gesetzen steht. Das Arbeitszeitgesetz ist von allen Betrieben einzuhalten, da hilft auch kein Tarifvertrag. Weiterhin gehe ich nicht davon aus, dass es die Zielsetzung des neuen Arbeitgeberverbandes ist, bessere Gehälter und bessere Arbeitsbedingungen als im TVöD zu schaffen.

 

Was wäre aus Deiner Sicht der richtige Weg für Arbeitgeber in der sozialen Arbeit?

 

Für mich gibt es hier nur die Vollanwendung des TVöD in allen Einrichtungen und Diensten. Das ist sicherlich nicht überall in einem Schritt möglich, da der derzeitige Lohnabstand in einigen Betrieben zum TVöD sehr hoch ist, aber der Weg dahin sollte verbindlich mit der Gewerkschaft ver.di vereinbart werden. Weiterhin wichtig ist dabei natürlich auch die Vollmitgliedschaft im kommunalen Arbeitgeberverband, da man sich hierdurch auch die Mitsprache bei der zukünftigen Tarifgestaltung auf Arbeitgeberseite sichert.

 

Bis in die neunziger Jahre galt das sogenannte Selbstkostendeckungsprinzip zur Refinanzierung von sozialer Arbeit. Hier war der damalige Bundesangestelltentarifvertrag selbstverständliche Refinanzierungsgrundlage. Hierzu müssen wir zurückkehren, zum Wohle aller Beteiligten. Wenn alle Träger den TVöD anwenden, dann gibt es hier auch auf der Kostenträgerseite keine Alternative.

 

Danke für das offene Gespräch

 

Minijobben bis zur Rente

 

 

Glaubt man der Bundesregierung bzw. dem „Dritten Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze“, den sie Ende 2018 vorlegte, hat sich die Erwerbsbeteiligung der älteren Beschäftigten in den vergangenen Jahren ausgesprochen dynamisch entwickelt. Habe im Jahr 2000 nur jeder fünfte 60- bis 64jährige sozialversicherungspflichtig gearbeitet, sei es 2017 bereits mehr als die Hälfte aus dieser Altersgruppe gewesen.

 

Beim genauen Hinsehen relativieren sich allerdings die Erfolgsmeldungen. Die übergroße Mehrheit allerdings steckt in einem prekären Arbeitsverhältnis. Mehr als zwei Drittel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiteten lediglich in einem Teilzeitjob. Die Zahl der Minijobber zwischen 55 und 65 Jahren stieg von 2013 bis 2018 von rund 1,3 auf mehr als 1,5 Millionen. Trotz steigender Beschäftigungszahlen bleibt das sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnis in den rentennahen Jahrgängen ein Minderheitenmodell. Ungefähr eine halbe Million Menschen dieser Altersgruppe waren durchgängig erwerbslos.

 

Grundsätzlich gilt: Wer früher in Rente geht, hat mit Abschlägen zu rechnen. Freuen kann sich nur, wer im Alter von inzwischen 63 Jahren und acht Monaten 45 Arbeitsjahre hinter sich gebracht hat. Für diese Gruppe wurde vor fünf Jahren die sogenannte „Rente mit 63“ eingeführt. Insgesamt bleibt festzuhalten: Eine nicht altersgerechte Arbeitswelt steht im Widerspruch zum steigenden Eintrittsalter.

 

Das Bundesteilhabegesetz wird die Arbeitswelt verändern

 

Personal und Mensch mit Handicap haben beide im Mittelpunkt zu stehen

 

 

 

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) markiert einen Systemwechsel in der Eingliederungshilfe dar. Es stellt die Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt. Arbeitsverhältnisse werden sich zwangsläufig ändern.

 

Am 1.1.2017 ist die erste Stufe des BTHG in Kraft getreten, die Realisierung der Stufen zwei bis vier erfolgt bis 2023.

 

Auch wenn die Auswirkungen dieses Gesetzes noch nicht vollständig überblickt werden können, eines steht jetzt schon fest: Es wird nichts bleiben, wie es war! Interessenvertretungen werden nicht umhin kommen, sich auf die großen und auch gänzlich neuen Herausforderungen einzustellen.

 

Das BTHG ist die deutsche Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die damit eingeleitete personenzentrierte Ausrichtung bedeutet, dass es auf jeden einzelnen Menschen mit Handicap ankommt. Nun gilt es Voraussetzungen zu schaffen, seine Lebensqualität zu erhöhen, seinen jeweiligen Bedürfnissen mit individuellen Assistenzleistungen gerecht zu werden.

 

Die Kehrseite ist genauso wichtig und wird leider viel zu oft in der Fachliteratur vernachlässigt: Es kommt auch auf jeden einzelnen Beschäftigten in der Behindertenhilfe an. Wie müssen Arbeitsbedingungen gestaltet sein, dass jede Kollegin, jeder Kollege die geforderten Assistenzleistungen erbringen kann, ohne dass sie / er selbst größeren psychischen Belastungen ausgesetzt wird („Zerrissene Arbeitstage“)? Was braucht jeder Einzelne an Unterstützung, um fortlaufend den wachsenden fachlichen Herausforderungen gerecht zu werden?

 

2015 gab es eine große Aufwertungskampagne für Soziale Berufe, organisiert durch die Gewerkschaft ver.di. Im Jahr 2020 findet diese Kampagne ihre Fortsetzung. Das BTHG wird in zwei Jahren schon deutlich mehr an Spuren hinterlassen als es aktuell der Fall ist. Daher wird Aufwertung sicherlich auch bedeuten, verstärkt gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse auf die Straße zu gehen. Es wird unter anderem um garantierte Wochenstundenzahlen gehen, die ein gutes Einkommen und sichere Existenzbedingungen gewährleisten.

 hs

 

Verfestigung von Armut

 

In der Bundesrepublik hat sich ein stabiler Armutssockel gebildet. 9,5 Prozent der Bevölkerung – 7,86 Millionen Menschen – waren 2017 zum Überleben auf Mindestsicherungsleistungen angewiesen. 2010 lag diese Zahl noch bei 7,18 Millionen. Beinahe jeder zehnte Deutsche lebt also in einer Zone absoluter Armut, die sogar in einer mehrjährigen Phase kapitalistischer Konjunktur nicht nur nicht schrumpft, sondern weiter wächst.

 

Im Jahresgutachten zur sozialen Lage des Paritätischen Gesamtverbandes wird die Tendenz zur Verfestigung von Armut „dramatisch“ genannt. Der Wohlfahrtsverband geht davon aus, dass mindestens 40 und maximal 60 Prozent der Berechtigten aus „Unwissenheit, Scham oder Stolz“ darauf verzichten, die ihnen nach der Gesetzeslage zustehenden Leistungen in Anspruch zu nehmen. Sollte das zutreffen, dann lebt real rund ein Fünftel der deutschen Bevölkerung in mehr oder weniger vollständiger Armut. Den Anteil der von „Armut oder sozialer Ausgrenzung“ betroffenen Menschen an der Gesamtbevölkerung gibt der Wohlfahrtsverband mit 19,7 Prozent an. Übrigens: Wer arbeitet, ist materiell häufig nur wenig besser dran: Beinahe ein Viertel aller abhängig Beschäftigtenarbeitet im Niedriglohnsektor.

hs

Kasseler Erklärung

 

Am 24. und 25. November 2017 trafen sich über 120 ver.di Funktionär/innen, aus den Ar-beitsbereichen der Kinder- und Jugend- und Behindertenhilfe von kommunalen, freien und konfessionellen Trägern.
Die Aktivitäten der letzten Jahre im Kampf um bessere Arbeitsbedingungen wurden vorgestellt und aktuelle Herausforderungen in den Arbeitsfeldern diskutiert.
Die 10. Kasseler Erklärung ist das Ergebnis der Beratungen. Sie fasst die Forderungen zusammen.

 

Den genauen Wortlaut findet ihr hier:

Kasseler Erklärung 2017.pdf
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Finger weg vom LWV

 

Die Tinte zur Unterschrift unter das Bundesteilhabegesetz ist noch nicht trocken, da ist sie auch schon wieder da: Die Diskussion um die Auflösung / Zukunft des Landeswohlfahrtsverband Hessen. Macht es Sinn, dass die Ausgaben und Standards in der Behindertenhilfe für Hessen zentral gesteuert werden oder ist es nicht viel besser, dies den Landkreisen und kreisfreien Städten zu übertragen. Eine Diskussion, die immer wieder in regelmäßigen Abständen auftaucht, zuletzt im Jahr 2005.

 

Das neue Bundesteilhabegesetz stellt die Personenzentrierung bei der Gewährung von Teilhabeleistungen in den Mittelpunkt. Jeder Mensch mit

Teilhabebedarf soll diesen direkt mit dem Leistungsträger (zur Zeit der LWV)aushandeln. Die Frage, die sich hier durchaus stellt, ist natürlich, ob dies bei einem landesweit aufgestellten Träger mit Hauptdienstsitz in Kassel und Nebenstellen in Darmstadt und Wiesbaden sinnvoll ist. Kann hier die erforderliche Nähe zu den Anspruchsberechtigten hergestellt werden? Vordergründig scheint dies ein ganz wesentlicher Punkt zu sein, der den LWV, zumindest in der heutigen Struktur, in Frage stellt.

 

Bei genauerer Betrachtung ergibt sich allerdings ein differenzierteres Bild. Nicht nur die Feststellung von Teilhabebedarf ist Aufgabe des LWV, sondern auch die Sicherstellung von vergleichbaren Hilfen in ganz Hessen. Hierzu sammelt der LWV, in Form der Verbandsumlage, Gelder von den hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten ein. Diese Verbandsumlage stellt die Finanzierung der erforderlichen Teilhabeleistungen sicher, einheitlich in ganz Hessen. Das ist gut so, denn so werden auch strukturelle Unterschiede, zwischen finanzstarken Landkreisen und eher ärmeren Landkreisen, ausgeglichen. Ein Schelm, der hier auf die Idee kommen könnte, dass sich finanzstarke Landkreise und Städte mit der Auflösung des LWV finanzielle Vorteile verschaffen wollen.

 

Aber nicht nur die Steuerung von Finanzströmen ist eine wichtige Aufgabe des LWV. Nicht zu unterschätzen ist die Fachlichkeit, die hier

über Jahrzehnte aufgebaut wurde, um passgenaue Angebote für Menschen mit Behinderungen aufzubauen. Diese zu zerschlagen wäre fatal. Entsprechende Strukturen gibt es derzeit in der Fläche nicht und diese wären kurzfristig auch nicht aufzubauen. Verlierer wären die Menschen mit Behinderung.

 

Natürlich ist der LWV nicht perfekt. Kritische Punkte lassen sich hier sicherlich finden. Anpassungen an die neuen gesetzlichen Grundlagen sind erforderlich. Mit der schrittweisen landesweiten Umsetzung des „integrierten Teilhabeplanes“ macht der LWV hier einen ersten Schritt, ob den richtigen sei hier offen gelassen. Regionale Strukturen aufzubauen ist mit Sicherheit eine weitere Zukunftsaufgabe. Aber die Grundstruktur des LWV hat sich bewährt und sollte nicht angetastet werden.

 

Also: Finger weg vom LWV, zugunsten einer einheitlichen

Teilhabeleistungs-erbringung in ganz Hessen.

 

Kommentar von Jürgen Süß, BR-Vorsitzender LHW Waldeck-Frankenberg

Grundrechte für Menschen mit Behinderung unter Kostenvorbehalt

 

Bundestag und Bundesrat haben im Dezember 2016 dem Gesetzespaket aus Bundesteilhabegesetz (BTHG), Drittem Pflegestärkungsgesetz und Regelbedarfsermittlungsgesetz zugestimmt. In den kommenden sechs Jahren werden die Gesetze nach und nach in Kraft treten.

 

Vorliegende Gesetzesentwürfe hatten im Vorfeld der Beschlussfassung bei Betroffenen wie auch bei Trägern der Behindertenhilfe massiv Kritik hervorgerufen. Die Kampagne der Lebenshilfe „Teilhabe statt Ausgrenzung“ unterstützten mehr als 150.000 Menschen mit ihrer Unterschrift.

 

Eine volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen garantiert das Gesetz nach wie vor nicht. Aber: Durch die bundesweiten Proteste konnten einige Verschlechterungen verhindert werden. So konnte die 5-von-9-Regelung gekippt werden. Die besagt, dass nur Anspruch auf Hilfe hat, wer in fünf von neun definierten Lebensbereichen – zu denen gehören u. a. Mobilität, Selbstversorgung, Lernen und Wissensanwendung - erheblichen Einschränkungen unterliegt. Gänzlich weg vom Tisch ist diese Regelung dennoch nicht. Wissenschaftliche Forschungen und modellhafte Erprobungen sollen in den nächsten sechs Jahren den Personenkreis der Leistungsberechtigten „sinnvoll“ beschreiben.

 

Verhindert werden konnte der geplante Vorrang der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich. Menschen mit Behinderung und Pflegebedarf können weiterhin die Leistungen der Eingliederungshilfe und Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.

 

Mit dem BTHG werden nun bundesweit Alternativen zur WfbM eingeführt. Ab 2018 stehen das Budget für Arbeit und andere Leistungsanbieter zu Verfügung. Aber auch hier liegen die Verwerfungen, die das Gesetz mit sich bringen mit, offen zu Tage: So sind andere Leistungsanbieter nicht verpflichtet, Leistungen im Bildungs- und Arbeitsbereich anzubieten, eine Aufnahmeverpflichtung besteht logischerweise auch nicht.

 

Grundsätzlich gilt: Es wird in den nächsten Jahren vieler Klagen bedürfen, um Rechtssicherheit herzustellen: Unzählige Rechtsstreitigkeiten aufgrund unsachgemäßer Ermessensentscheidungen sind zu erwarten.

 

Das BTHG ist und bleibt ein Spargesetz. § 124 SGB IX beschreibt die Vergütung eines Leistungserbringers als wirtschaftlich angemessen, „wenn sie im Vergleich mit der Vergütung vergleichbarer Leistungserbringer im unteren Drittel liegt (externer Vergleich).“

 

Herwig Selzer

 

 

Der Kommentar (Jürgen Süß)

 

Hurra, das Bundesteilhabegesetz ist da!

 

Nun ist es so weit: Das Jahrhundertwerk Bundesteilhabegesetz gilt seit 01.01. diesen Jahres. Ein Meilenstein in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, so zumindest verkaufen es die Macher dieses Gesetzes. Aber ehrlich gesagt: Der große Wurf ist es letztlich doch nicht geworden. Schon die ersten Vorentwürfe des Gesetzes machten deutlich, worum es geht: Die steigenden Kosten der Eingliederungshilfe sollen gestoppt werden. Das wird mit diesem Gesetz wohl gelingen. Denn die Hilfen gibt es künftig aus einer Hand. Menschen mit Unterstützungsbedarf wenden sich an die zuständigen Kostenträger, alleine dort wird das Gesamtplanverfahren entwickelt. Natürlich gemeinsam mit dem betroffenen Menschen. Wer schon einmal als mündiger Bürger auf staatliche Unterstützung angewiesen war, weiß, wie schnell man hier in die Bittstellerrolle kommt. Wohl dem, der dann einen fachlichen Beistand oder gar Juristen zur Hand hat, der beim Erlangen der zustehenden Leistungen hilft. Eine solche kostenlose fachliche Unterstützung von Menschen mit Behinderung ist im Bundesteilhabegesetz nicht vorgesehen. Sie wäre aber notwendig um im Bürokratiedschungel zu Recht zu kommen, gerade für Menschen mit geistiger Behinderung. Auch die Träger von Einrichtungen als Unterstützer sind weitestgehend kalt gestellt, denn sie kommen nur noch als Anbieter von Leistungen vor. Damit ist ein weiteres Ziel des Gesetzes erfüllt: Die Macht der Verbände soll gebrochen werden. Die Macht der Verbände, sich für die Interessen von Menschen mit Behinderung zu engagieren und ihnen dabei zu helfen, die Leistungen zu erhalten, die ihnen zustehen.

 Neue Anbieter sollen sich etablieren, die Konkurrenz, die Kostenträger schon seit Jahren zwischen den Trägern der Eingliederungshilfe etablieren wollen, soll neu befeuert werden. Dies geschieht durch Kostendruck und Öffnung des Marktes. Die Refinanzierung von Angeboten soll sich künftig an den Kosten der billigsten Anbieter (unteres Drittel) orientieren. Was das mit den Kosten von bestehenden Trägern macht, bleibt abzuwarten. Lippenbekenntnisse werden hier letztlich nicht weiterhelfen, es ist zu befürchten, dass auch das Bekenntnis zur Refinanzierung von Tariflöhnen schnell zur Makulatur wird.

Ja, das Bundesteilhabegesetz bietet in vielen Bereichen positive Veränderungen für Menschen mit Behinderung. Aber letztendlich ist das Bundesteilhabegesetz ein Spargesetz, das die etablierten Leistungen der Eingliederungshilfe in Frage stellt. Zu befürchten ist, dass unter dem Deckmantel der Selbstbestimmung letztlich Vereinsamung und Leistungsabbau stattfinden. Um das Ziel  einer inklusiven Gesellschaft zu erreichen ist noch ein weiter Weg zu gehen, ob uns das Bundesteilhabegesetz hier voran bringt oder eher ein Rückschritt ist, wird die Zukunft zeigen.

 

 

Göttinger Erklärung Behindertenhilfe

 

100 Mitglieder von Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen aus der Behindertenhilfe haben sich auf ihrer Tagung vom 15. bis 17. Juni 2016 mit den Auswirkungen des neuen Bundesteilhabegesetz auseinander gesetzt und eine Bestandsaufnahme der bisherigen Veränderungen in der Arbeit der Behindertenhilfe gemacht. Um eine gute und ausreichende Versorgung der Menschen mit Behinderung einhergehend mit guten Arbeitsbedingungen und einem ausreichendem Einkommen für das Fachpersonal sicherzustellen, haben sich die Teilnehmer/innen auf die folgende Göttinger Erklärung geeinigt.

Die Arbeitsbedingungen in der Behindertenhilfe waren bereits in den vergangenen Jahren u.a. von Liberalisierung, Budgetierung und Wettbewerbsdruck geprägt. Fiskalische Argumente wurden von den Kostenträgern in den Vordergrund gestellt – fachliche Notwendigkeiten für eine gute Betreuung und Inklusion von Menschen mit Behinderung wurden an die zweite Stelle gerückt. Die Betroffenen selbst und das Fachpersonal gerieten aus dem Fokus.

Für eine gute Arbeit in der Begleitung und Betreuung unserer Klienten brauchen wir gute Voraussetzungen und andere gesetzliche Rahmenbedingungen.

Es darf keine Preiskonkurrenz der Anbieter über Personalkosten geben. Ausschlaggebend muss die fachliche Qualifikation der Dienstleistung sein. Die Vergabe von Teilhabeleistungen, die aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, darf nur an tariftreue Anbieter erfolgen.Die zuständigen Kostenträger müssen eine ausreichende Finanzierung der Einkommensbedingungen auf dem Niveau des Tarifvertrags des Öffentlichen Dienstes garantieren.Betriebliche Strukturen in der Behindertenhilfe dürfen nicht weiter zersplittert werden, Belegschaften dürfen nicht weiter gespalten und ihre Interessenvertretung damit geschwächt werden.Prekäre Beschäftigungsverhältnisse in Form von Befristungen, Zwangsteilzeit, geringfügigen Beschäftigungen, kapazitätsorientierten Verträgen oder Übungsleiterverträgen müssen zurück gedrängt werden. Vergütungen für Leistungen in der Eingliederungshilfe und im Reha-Bereich dürfen nicht eingefroren werden, sondern müssen kontinuierlich der Preissteigerung angepasst werden und der allgemeinen Lohnentwicklung folgen.

 

Die Eingliederungshilfe ist bedarfsgerecht aus­zu­finanzieren.

Göttinger Erklärung Behindertenhilfe.pdf
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